Wundbehandlung

Behandlung von akuten, chronischen und komplexen Wunden gemäss neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Praxis Grindelwald
Als eine der ersten Wundexpertinnen SAfW in der Schweiz, behandle ich akute, chronische und komplexe Wunden gemäss neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Bewährtem (zB Honig).
 
Es ist mir ein grosses Anliegen, den Patienten das Leben mit einer Wunde nach Möglichkeit schmerzfrei und mit dem bestmöglichen Komfort zu gestalten. Die Verbandwechsel-Intervalle erfolgen stets nach der jeweiligen Wundsituation (1-2x pro Woche) mit dem, für diese Situation adäquaten Material. Wenn nötig auch mit einer Unterdruck- oder Madentherapie. Die Materialauswahl erfolgt gemäss Verträglichkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten (es wird nur das benötigte Material stückweise verrechnet).
 
Stetige Weiterbildung und die gute Zusammenarbeit mit verschiedenen an der Wundheilung beteiligten Personen (wie z.B. Chirurgen, Angiologen, Hausärzten, Orthopädie-Technikern/Schuhmachern, Physio- und Lymphtherapeuten, Gipspflege, Ernährungs- und Diabetesberaung) legen den Grundstein für eine erfolgreiche Behandlung. Diese Personen werden je nach Bedarf in Absprache mit dem Patienten einbezogen.
 
Die Verbandswechsel erfolgen mehrheitlich in den Praxisräumen Bern oder Grindelwald.
 

Kosten

Krankenkassentarife:

  • Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. A KLV: CHF 76.90
  • Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. B KLV: CHF 63.00
  • Massnahmen der Grundpflege
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. C KLV: CHF 52.60

Patientenbeteiligung:

Neu gilt seit 1. April 2018 im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Die Patientenbeteiligung beträgt seit 01.01.2020 maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.

Die Organisationen und Personen, die über eine kantonale Bewilligung zur Erbringung von Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause verfügen und für die erbrachten ambulanten Pflegeleistungen Beiträge des Kantons erhalten, sind verpflichtet, allen Klientinnen und Klienten eine Patientenbeteiligung in Rechnung zu stellen. Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen können die in Rechnung gestellte Patientenbeteiligung geltend machen. Anlaufstelle für Fragen und Eingaben ist die zuständige AHV-Zweigstelle.

Material:

Alle MIGEL gelisteten Materialien werden von den Krankenkassen übernommen. Spezielles Material wird nach Absprache mit dem Patient verrechnet.

Patienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen:

Die anfallenden Kosten der Wundberatung und Wundbehandlung werden bei Klienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen (stationärer Aufenthalt) von den Krankenkassen nicht übernommen. Wir sind daher gezwungen den Institutionen die Kosten in Rechnung zu stellen.

Tarife:

  • Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 120.–
  • Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung: CHF 100.–
  • Kilometerentschädigung: 0.80 Rp.

Referenzen

  • Orthopädie Sonnenhof (aktuell)
  • Schweizerisches Tropen- und Public Health Institut (Einsatz Kongo)
  • Schweizer Chirurgen in Äthiopien
  • Spital Thun
  • SPITEX Delta
  • SPITEX Zulg
  • SPITEX Riggisberg
  • SPITEX Interlaken
  • Wohnheim Belpberg, Münsingen
  • Wohnheim Riggisberg
  • Berner REHA Zentrum, Heiligenschwendi
  • Pflegeresidenz Lindberg, Winterthur

Fallbeispiel 1

Fallbeispiel 2

Fallbeispiel 3

Fallbeispiel 4